"Individuelle Gesundheits-Leistungen (IGEL)" sind medizinische Leistungen, deren Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen obwohl sie medizinisch notwendig sind. In unserer Praxis werden Ihnen nur medizinische Leistungen als sogenannte "Igel-Leistungen" angeboten die medizinisch notwendig sind und den derzeit weltweit anerkannten Standard in der Augenheilkunde darstellen.

die digitale Untersuchung des Auges

Der Fortschritt der Technik und Wissenschaft hat in kaum einem anderem Bereich so starke Auswirkungen wie in der Medizin. So kann die Untersuchung des gesamten Auges mit digitalen (computergestützten) Geräten durchgeführt werden, ohne dass der Arzt mehr als eine zusammenfassende kurze Beurteilung der hochpräzisen vorgefertigten Ergebnisse durchführen muss. Derartig genaue schnelle Ergebnisse können mit den herkömmlichen älteren Untersuchungsmethoden (Untersuchungslampe, Spaltlampe etc.) leider in keinster Weise auch nur annähernd weder qualitativ noch quantitativ erreicht werden.

Vorteile dieser digitalen Laser- und optischen Untersuchungstechniken sind neben ihren hochpräzisen Ergebnisse die digitale Speicherung und damit Abrufbarkeit zu jedem beliebigen Zeitpunkt. Dieser modernen Technik gehört die Zukunft der Augenheilkunde und Medizin. Leider hinkt hier der medizinische Alltag der Untersuchungen dem technisch Machbaren und medizinisch Notwendigen hinterher.

Bis auf wenige Ausnahmen werden alle diese Untersuchungen und Leistungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen obwohl diese Untersuchungen weltweit Standard sind. Die gesetzlichen Krankenkassen sind stets sehr bemüht ihren Leistungskatalog dieser rasanten Entwicklung anzupassen und nehmen immer mehr[ dieser sogenannten "Igel-Leistungen" in ihren Leistungskatalog auf. Leider kann dies mit dem Fortschritt der medizinischen Untersuchungsmöglichkeiten nicht Schritt halten.

Im Folgenden werden einige dieser neuen Untersuchungsmöglichkeiten an Beispielen erklärt und beschrieben.

Untersuchung der Sehschicht mit OCT (optische Kohärenztomographie)

Veränderungen der zentralen Sehschicht werden  mit der optischen Kohärenztomographie (OCT) untersucht. Dabei erfolgt eine Vermessung der einzelnen Abschnitte der Sehschicht mittels Laser, die zu einem zwei-oder dreidimensionalen Bild zusammengesetzt werden. Damit können nicht nur Aussagen zur Art von Veränderungen gemacht werden (z.B. Wassereinlagerungen, Membranen auf der Sehschicht, Atrophien), sondern es können diese Veränderungen auch im Verlauf beurteilt werden. Notwendig sind derartige Kontrollen bei Wassereinlagerungen in der Sehschicht bei Diabetikern, Gefäßverschlüssen und der feuchten altersbedingten Makuladegeneration, bei Bluthochdruckveränderungen aber auch bei jeder Routinekontrolle bei Patienten über 65 Jahre und bei jeder Erstuntersuchung im Alter über 30 Jahre.

Die Kosten der optischen Kohärenztomographie (OCT) der Sehschicht werden nur bei der Behandlung von Wassereinlagerungen der Sehschicht (Diabetes mellitus, Makuladegeneration) von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Bei allen anderen Erkrankungen des Auges (Wassereinlagerungen bei Gefäßverschlüssen oder Entzündungen, Veränderungen der Sehschicht bei vitreomakulärer Traktion, bei epiretinaler Gliose u.u.u....) und auch bei einer Routinekontrolle ist die optische Kohärenztomographie obwohl medizinisch notwendig eine Privatleistung und noch keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.

 

Glaukomvorsorgeuntersuchung (grüner Star, erhöhter Augeninnendruck)

Der grüne Star (Glaukom) ist eine der häufigsten Erkrankungen des Auges und die zweithäufigste Erblindungsursache weltweit (Zitat Weltgesundheitsorganisation-WHO). In Deutschland hat jeder 13. Bürger im Alter über 75 Jahren ein Glaukom. Bei dem Glaukom kommt es durch zu hohen Augeninnendruck zu einer Zerstörung des Sehnerven, die nicht wieder rückgängig gemacht werden kann. Unbehandelt führt dies zur Erblindung. Eine Augeninnendruckmessung und Kontrolle des Sehnerveneintritts sollte dem Alter entsprechend gestaffelt erfolgen (im Schnitt einmal zwischen zwanzig und vierzig Jahren, ab dem vierzigsten Lebensjahr alle 8 Jahre, ab dem fünfzigsten Lebensjahr alle 6-7 Jahre ,ab dem 60. Lebensjahr alle 4 Jahre, ab 70 alle 2-3 Jahre und ab dem 80. Lebensjahr alle 2 Jahre )

Dass die Glaukomuntersuchung Bestandteil jeder Augenuntersuchung sein sollte wird auch vom International Council of ophthalmology in seinen Leitlinien bestätigt.

Goldstandard bei der Untersuchung auf grünen Star ist eine berührungslose Augeninnendruckmessung mit gleichzeitiger optischer digitaler Messung der Hornhautdicke und Vermessung  des Sehnerven mittels Laser.

Laseruntersuchung des Sehnerven bei Glaukom (HRT, OCT)

Die bei einem Glaukompatienten durchgeführten vierteljährlichen Augeninnendruckkontrollen und im Schnitt jährlichen Gesichtsfeldkonntrollen erlauben in den meisten Fällen keinen Rückschluss darüber ob ein Fortschreiten des Schadens am Sehnerven stattfindet oder nicht. Dies ist nur mit Untersuchungen des Sehnerven mit Laser mittels des HRT (Heidelberg-Retina-Tomographen) oder der Vermessung des Sehnerven mittels des OCT (optische Kohärenztomographie)möglich. Diese beiden Messungen sollten bei Glaukompatienten anfangs jährlich wiederholt werden.

Diese Untersuchungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.

Kontrolle von Veränderungen mit Photographie

  • am Augenhintergrund:
    z.B. bei Pigmentfecken der Netzhaut
  • am Vorderabschnitt des Auges:

Untersuchung auf Fehlsichtigkeiten bei Kindern

Sehschwäche (Amblyopie) bei Ihrem Kind rechtzeitig erkennen und behandeln!

Fünf bis zehn Prozent aller Kinder leiden an einer Sehschwäche. Es ist die häufigste Sehstörung bei Kindern.  Es handelt sich dabei um eine Entwicklungsstörung des Erlernens des Sehens. Ein Auge, teils sogar beide Augen haben das scharfe Sehen in den ersten Lebensjahren nicht gelernt. Wie die meisten Fähigkeiten zum Beispiel das Laufen und Sprechen, muss auch das Sehen in den ersten Lebensjahren gelernt werden.

Ursache für die Sehschwäche ( Amblyopie) ist in den meisten Fällen ein Schielen, ein Brillenwert oder seltener ein Trübung im Auge. Beim Schielen wird das Sehen eines Auges vom  Gehirn unterdrückt, um Doppelbilder zu vermeiden.

Brillenwerte die nicht durch eine Brille ausgeglichen werden erzeugen ein unscharfes Bild auf der Sehschicht. Diese Augen erlernen das Sehen nicht und haben ohne Behandlung zeitlebens eine geringe Sehschärfe.

Die Behandlung der Sehschwäche (Amblyopie) ist um so erfolgreicher, je früher damit begonnen wird. Die Behandlung besteht im Tragen einer Brille und -oder stundenweisem Abkleben des besseren Auges, um so das schlechtere Auge zu zwingen eine gutes Sehen zu erlernen. Selten sind Schieloperationen notwendig.

Das Hauptproblem bei der Sehschwäche (Amblyopie) liegt darin, dass man die Erkrankung den Augen sehr oft nicht ansieht und die betroffenen Kinder unauffällig sind. Sie kennen das Sehen ja nicht anders.

Die allgemeine Vorsorgeuntersuchung der Kinder beim Kinderarzt, insbesondere die U7a mit drei Jahren, beinhaltet auch Augenuntersuchungen. Jedoch sind die Kinderärzte nicht in der Lage, eine vollständige Abklärung einer Fehlsichtigkeit durchzuführen. Hierzu gehört hierzu auch die Messung der Fehlsichtigkeit mit Weitstellen der Pupille.

Wann sollte eine Untersuchung auf Fehlsichtigkeit durchgeführt werden? Bei allen Kindern mit ca.  3,0-3,5 Jahren. 

Eine unbehandelte oder zu spät erkannte Sehschwäche führt zu lebenslanger Sehbeeinträchtigung mit neben gesundheitlichen Nachteilen auch Nachteilen im Berufsleben. Umso wichtiger ist die rechtzeitige Untersuchung.

Einige gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern eine kostenfreie Vorsorgeuntersuchung um den dritten Geburtstag an. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Wenn eine Sehschwäche (Amblyopie) festgestellt wird werden die Kosten der Behandlung von allen Kassen übernommen.

Stellungnahme des BVA zur Vorsorgeuntersuchung bei Kindern